Jahreslizenz: 105€
Jugendlizenz (14-18Jahre): 50€
Kinderlizenz (10-14 Jahre): 10€
Bootslizenz: 210€
Erhältlich bei
Obmann
Matthias Brunner
Anton-Brucknergasse 3
3423 St. Andrä-Wördern
0699 /12141486
Bestimmungen der Angellizenz
- Das Fischen ist mit 2 Angelzeugen oder 1 Spinnrute gestattet (je 2 einfache Haken, ausgenommen Spinnfischerei) und darf nur unter Beachtung der fischereigesetzlichen Vorschriften, Schonzeiten, Mindestmaße und der nachstehenden Bestimmungen erfolgen. Das Nachtfischen ist ausschließlich im Stromgebiet erlaubt. Bei Einbruch der Dunkelheit ist der Angelplatz zu beleuchten (kein offenes Feuer).
Das Verwenden einer Abhakmatte ist verpflichtend! - Beachten sie die umliegenden Schonzeiten und Mindestmaße sowie die Entnahmefenster
Entnahmefenster Zander 45 – 70 cm
Entnahmefenster Hecht 60 – 80 cm
Entnahmefenster Karpfen 35 – 70 cm - Die Jahreslizenz berechtigt zur Aneignung von jährlich insgesamt 30 Stk. Karpfen oder Schleien, 10 Stk. Flussbarsch, Hecht, Zander, Wels oder Salmoniden. Insgesamt höchstens 3 Stk. pro Tag. Die Lizenz mit dem Fangbericht ist bei der jährlichen Lizenzausgabe dem Verein zurückzugeben. Weiteres werden Sie ersucht, für im Revierteil Bien gefangene Fische „B“, in der Donau gefangene Fische „D“ anzukreuzen.
- Verunreinigungen des Fischwassers und der Ufer (z.B. durch Zigarettenstummel, Speisereste, Schuppen und Innereien der Fische, diversen Müll usw.), sowie Veränderungen derselben (insbesondere die Errichtung von festen Plattformen etc.) sind ausnahmslos verboten!
- Im Yachthafen ist das Spinnfischen vom 15. April bis 30. Oktober nicht gestattet.
- Das Fischen vom Boot aus unterliegt besonderen Bestimmungen und ist nur mit einer speziellen Bootslizenz erlaubt.
- Jeder Verstoß gegen die Gesetze und Verordnungen der Fischerei sowie gegen die Bestimmungen des WFV Donau bewirkt den Entzug der Fischereilizenz. Jeder Fisch laut umseitiger angeführter Liste ist bei Aneignung sofort einzutragen. Bei Nichtaneignung muss der Fisch schonend rückgesetzt werden.
- Den Weisungen der vom Verein ernannten nicht beeideten Kontrollorgane ist Folge zu leisten. Sollte dies verweigert werden wird die Lizenz entzogen.
Bestimmungen der Bootslizenz
- Das behördliche Kennzeichen (Bootsnummer) sowie eine Beschreibung des Bootes ist dem Verein bekannt zu geben.
- Zur Lizenzkontrolle muss dem Boot der Kontrollorgane ein seitliches Anlegen ermöglicht werden. Das Fischen ist während der Kontrolle einzustellen.
- Das Fischen vom Boot aus ist nur im Donaustrom gestattet.
- Das Fischen vom Boot aus ist im Yachthafen ganzjährig verboten.
- Im Zeitraum vom 15. November bis 31.März ist das Bootsfischen nicht gestattet.
- Vom 01. April bis 31. Mai ist das Fischen:
- nur vom manuell verankerten Boot gestattet (kein Ankern mit GPS gesteuerten Motoren).
- ausschließlich auf Friedfische und Welse gestattet.
- mit Wirbeltieren und Kunstköder ausnahmslos verboten.
- Jeder Fisch laut Liste der Fischereilizenz ist bei Aneignung sofort einzutragen. Bei nicht Aneignung muss der Fisch schonend rückgesetzt werden.
- Die Regeln der Schifffahrt sind einzuhalten (z.B.: Beleuchtung bei Dunkelheit, uvm.)
- Den Weisungen der vom Verein ernannten nicht beeideten Kontrollorgane ist unbedingt Folge zu leisten.
- Jeder Verstoß gegen die Gesetze und Verordnungen der Fischerei sowie gegen die Bestimmungen des WFV „DONAU“ bewirkt den Entzug der Fischereilizenz